Welche Benutzungsregeln müssen beachtet werden?

Hier die wichtigsten Hinweise für erfolgreiche Familienforschung:

1. Persönliche Benutzung

Die Benutzung erfolgt durch persönliche Einsichtnahme vor Ort. Eine Versendung von Kirchenbüchern ist grundsätzlich nicht möglich. Man sollte sich immer rechtzeitig vorher anmelden.

2. Auskünfte

Falls die persönliche Einsichtnahme nicht möglich ist, können auch Auskünfte aus Kirchenbüchern gegeben werden. Die Auskunftserteilung erfolgt immer schriftlich; telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Bei jeder Anfrage ist unbedingt die vollständige postalische Adresse anzugeben (möglichst mit Telefonnummer, Faxnummer, e-mail für Rückfragen); sonst ist eine schriftliche Beantwortung nicht möglich!

3. Schriftverkehr

Jedes Schreiben muß gut lesbar sein: insbesondere die Schreibung von Personennamen und Ortsnamen sollte in Druckbuchstaben (oder am besten maschinenschriftlich) erfolgen. Auf dem Schreiben (nicht nur auf dem Briefumschlag!) muß immer die vollständige Postanschrift stehen. Dies gilt auch für e-mails und Telefaxe.

4. Gebühren

Die Benutzung kirchlichen Archivgutes ist gebührenpflichtig. Besonders schriftliche Anfragen, deren Bearbeitung einen erheblichen Zeitaufwand erfordern, können mit einigem Kostenaufwand verbunden sein. Genaue Auskünfte hierzu sind abhängig vom Einzelfall und werden von der kirchlichen Einrichtung erteilt.